Datenschutzerklärung
Verantwortlich:
AUTOROSS Kfz-Zulassungsdienst
Täubchenweg 49
04317 Leipzig
Informationen zum Datenschutz
Diese Information gilt für folgende
Anträge auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. dem Straßenverkehrsgesetz
und der Straßenverkehrsordnung:
• Zulassung eines
Fahrzeuges (Neuzulassung, Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel, Umschreibung,
Einfuhr, Ausfuhr)
• Zuteilung eines
Kurzzeitkennzeichens für Probe- bzw. Überführungsfahrten,
• Antrag auf
zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr,
• Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl eines oder
beider Kennzeichen,
•
Adressänderung innerhalb der Stadt Leipzig,
• Ersatzausstellung
der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
• Berichtigung der
Fahrzeugdaten aufgrund technischer Veränderungen,
• Außerbetriebssetzungen,
• Reservierung von
Kennzeichen,
Zwecke und Rechtsgrundlagen der
Verarbeitung
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger,
die auf den öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen,
müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehr zugelassen worden
sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten (§1Abs
1StVG). Wer die Zuteilung oder die Ausgabe eines Kennzeichens für ein
Fahrzeug beantragt, hat unter anderem der hierfür zuständigen Stelle
die nach §33 Abs. 1 S.1 Nr.2 zu speichernden Halterdaten mitzuteilen und auf
Verlangen nachzuweisen (§34 ABS. 1 Nr.2 StVG). Wer die Zuteilung eines amtl.
Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat der Zulassungsbehörde
außerdem die Daten über Beruf oder Gewerbe (Wirtschaftszweig)
mitzuteilen, soweit sie nach §33 Abs. 2 zu speichern sind (§34 Abs. 2 StVG).
Wird ein Fahrzeug veräußert, für das ein amtl. Kennzeichen
zugeteilt ist, so hat der Veräußerer der Zulassungs-behörde,
die dieses Kennzeichen zugeteilt hat, die in §33 Abs. 1 S. 2 aufgeführten
Daten des Erwerbers mitzuteilen (§34 Ab. 3 StVG). Änderungen von Fahrzeug-
oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung
der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigungen unverzüglich
mitzuteilen (§13 Abs. 1 FZV i.V.m §34 Abs. 4 StVG).
Herkunft der Daten
Die personenbezogenen Daten werden von
dem vorgelegten Ausweisdokument des Fahrzeughalters und gegebenenfalls vom
Bevollmächtigten übernommen. Bei beruflich Selbstständigen wird
der Wirtschaftszweig durch einen gewerblichen Nachweis erfasst. Bei der Anzeige
einer Veräußerung erfolgt die Datenerfassung auf Grundlage der
vorgelegten Veräußerungsanzeige.
Empfänger von Daten
Die nach §33 StVG gespeicherten
Halterdaten dürfen nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung
(§47 Nr.3 StVG) regelmäßig übermittelt werden. Ihre Daten
werden an folgende Stellen bzw. Behörden zur Erfüllung der
Zweckbestimmung der Fahrzeugregister gem §32 StVG weitergegeben:
Kategorien
von Empfängern personenbezogener Daten:
a)
Kraftfahrt-Bundesamt, für das Zentrale Fahrzeugregister (§35 Abs. 5 Nr. 1
StVG)
b)
Hauptzollamt, für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
zur Durchführung des Kraft-Fahrzeugsteuerrecht (§
35 Abs. 5 Nr. 4 i.V.m. (§32 Abs. 7 Nr. 3 StVG)
c)
Finanzamt, zur Sicherung des Steueranspruchs (§35 Abs. 3 Nr.1d i.V.m. §93AO)
d)
Innerhalb der Verwaltungseinheit (z.B. Verfolgung von Vollstreckung; Gefahr
für die öffentliche Sicherheit; gem ³35 Abs. 3 Nr. 1a) und b)
StVG
e)
Externe Zulassungsbehörden (§35 Abs. 5 Nr. 2 StVG), wenn diese mit dem
Fahrzeug befasst sind oder befasst waren,
f)
Kfz-Versicherungsträger zur Gewährung des Vorgeschriebenen
Versicherungsschutzes (§35 Abs. 5 Nr. 3 i.V.m. §32 Abs. 1 Nr. 2 StVG)
g)
Träger der Sozialhilfe nach dem
Bundessozialhilfegesetzes für Prüfung nach §118 Abs. 4S. 4 Nr.
6 Bundessozialhilfegesetz (§35 Abs. 5Nr. 6 StVG)
h) An
zuständige Stellen anderer Staaten, nach Maßgabe
völkerrechtlicher Verträge zwischen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union oder mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum, welche den Datenschutzstandard
gewährleisten(37StVG)
i)
Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung (§38 StVG), Nutzung
für statistische Zwecke (§38a StVG) und Planerische Zwecke (§38 b StVG)
j)
Natürliche und juristische Personen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
(§39 StVG)
Datenverarbeitung und Dauer der
Speicherung
Für die Datenverarbeitung nutzen
wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch
einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung
gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundver-ordnung). Gem §43 StVG sind
Übermittlungen von personenbezogenen Daten nur auf ersuchen zulässig,
es sei denn, aufgrund besonderer Rechtsvorschriften wird bestimmt, dass die
Registerbehörde bestimmt, dass die Registerbehörde bestimmte Daten
von Amtswegen zu übermitteln hat. Der Empfänger darf die
übermittelten Daten nur zum Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen
Erfüllung sie Ihm übermittelt worden sind. Die nach §33 Abs. 1 und 2
gespeicherten Daten sind in den Fahrzeugregistern spätestens zu
löschen, wenn sie für die Aufgabe nach §32 nicht mehr benötigt
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch alle zu dem betreffenden Fahrzeug
gespeicherten Daten zu löschen (§44 StVG).
Betroffenenrechte
Werden
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein
Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben
genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie der Auffassung sind,
dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können
Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Stelle wenden.