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Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich:
AUTOROSS Kfz-Zulassungsdienst
Täubchenweg 49
04317 Leipzig

 

Informationen zum Datenschutz

 

Diese Information gilt für folgende Anträge auf Grundlage der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) i.V.m. dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung:

• Zulassung eines Fahrzeuges (Neuzulassung, Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel, Umschreibung, Einfuhr, Ausfuhr)

• Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- bzw. Überführungsfahrten,

• Antrag auf zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr,

Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen,

• Adressänderung innerhalb der Stadt Leipzig,

• Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

• Berichtigung der Fahrzeugdaten aufgrund technischer Veränderungen,

• Außerbetriebssetzungen,

• Reservierung von Kennzeichen,

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf den öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehr zugelassen worden sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten (§1Abs 1StVG). Wer die Zuteilung oder die Ausgabe eines Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat unter anderem der hierfür zuständigen Stelle die nach §33 Abs. 1 S.1 Nr.2 zu speichernden Halterdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen (§34 ABS. 1 Nr.2 StVG). Wer die Zuteilung eines amtl. Kennzeichens für ein Fahrzeug beantragt, hat der Zulassungsbehörde außerdem die Daten über Beruf oder Gewerbe (Wirtschaftszweig) mitzuteilen, soweit sie nach §33 Abs. 2 zu speichern sind (§34 Abs. 2 StVG). Wird ein Fahrzeug veräußert, für das ein amtl. Kennzeichen zugeteilt ist, so hat der Veräußerer der Zulassungs-behörde, die dieses Kennzeichen zugeteilt hat, die in §33 Abs. 1 S. 2 aufgeführten Daten des Erwerbers mitzuteilen (§34 Ab. 3 StVG). Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigungen unverzüglich mitzuteilen (§13 Abs. 1 FZV i.V.m §34 Abs. 4 StVG).

 

Herkunft der Daten

Die personenbezogenen Daten werden von dem vorgelegten Ausweisdokument des Fahrzeughalters und gegebenenfalls vom Bevollmächtigten übernommen. Bei beruflich Selbstständigen wird der Wirtschaftszweig durch einen gewerblichen Nachweis erfasst. Bei der Anzeige einer Veräußerung erfolgt die Datenerfassung auf Grundlage der vorgelegten Veräußerungsanzeige.

 

Empfänger von Daten

Die nach §33 StVG gespeicherten Halterdaten dürfen nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung (§47 Nr.3 StVG) regelmäßig übermittelt werden. Ihre Daten werden an folgende Stellen bzw. Behörden zur Erfüllung der Zweckbestimmung der Fahrzeugregister gem §32 StVG weitergegeben:

 

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:

a) Kraftfahrt-Bundesamt, für das Zentrale Fahrzeugregister (§35 Abs. 5 Nr. 1 StVG)

b) Hauptzollamt, für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zur Durchführung des Kraft-Fahrzeugsteuerrecht (§ 35 Abs. 5 Nr. 4 i.V.m. (§32 Abs. 7 Nr. 3 StVG)

c) Finanzamt, zur Sicherung des Steueranspruchs (§35 Abs. 3 Nr.1d i.V.m. §93AO)

d) Innerhalb der Verwaltungseinheit (z.B. Verfolgung von Vollstreckung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; gem ³35 Abs. 3 Nr. 1a) und b) StVG

e) Externe Zulassungsbehörden (§35 Abs. 5 Nr. 2 StVG), wenn diese mit dem Fahrzeug befasst sind oder befasst waren,

f) Kfz-Versicherungsträger zur Gewährung des Vorgeschriebenen Versicherungsschutzes (§35 Abs. 5 Nr. 3 i.V.m. §32 Abs. 1 Nr. 2 StVG)

g) Träger der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetzes für Prüfung nach §118 Abs. 4S. 4 Nr. 6 Bundessozialhilfegesetz (§35 Abs. 5Nr. 6 StVG)

h) An zuständige Stellen anderer Staaten, nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, welche den Datenschutzstandard gewährleisten(37StVG)

i) Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung (§38 StVG), Nutzung für statistische Zwecke (§38a StVG) und Planerische Zwecke (§38 b StVG)

j) Natürliche und juristische Personen zur Verfolgung von Rechtsansprüchen (§39 StVG)

 

Datenverarbeitung und Dauer der Speicherung

Für die Datenverarbeitung nutzen wir IT-Verfahren, die in unserem Auftrag zweck- und weisungsgebunden durch einen deutschen Dienstleister innerhalb der EU betrieben werden (Auftragsverarbeitung gem. Artikel 28 EU-Datenschutzgrundver-ordnung). Gem §43 StVG sind Übermittlungen von personenbezogenen Daten nur auf ersuchen zulässig, es sei denn, aufgrund besonderer Rechtsvorschriften wird bestimmt, dass die Registerbehörde bestimmt, dass die Registerbehörde bestimmte Daten von Amtswegen zu übermitteln hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zum Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie Ihm übermittelt worden sind. Die nach §33 Abs. 1 und 2 gespeicherten Daten sind in den Fahrzeugregistern spätestens zu löschen, wenn sie für die Aufgabe nach §32 nicht mehr benötigt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch alle zu dem betreffenden Fahrzeug gespeicherten Daten zu löschen (§44 StVG).

 

Betroffenenrechte

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Stelle wenden.